Allgemeine Geschäftsbedingungen

I. Anwendbarkeit und Geltungsbereich der allgemeinen Geschäftsbedingungen:

1.1 Die nachfolgenden AGB kommen zum Tragen, sofern der Fotografin ein Verbraucher im Sinne von § 1 KSchG als Vertragspartner gegenübersteht.

1.2 Die Fotografin erbringt ihre Leistungen ausschließlich auf der Grundlage der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese gelten – sofern keine Änderung durch die Fotografin bekannt gegeben wird – auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, selbst wenn nicht ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird.

1.3 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so berührt dies die Verbindlichkeit der übrigen Bestimmungen der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht. Eine unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame, die ihrem Sinn und Zweck am nächsten kommt, zu ersetzen.

1.4 Angebote der Fotografin sind freibleibend und unverbindlich.

II. Urheberrechtliche Bestimmungen:

2.1 Alle Urheber- und Leistungsschutzrechte des Lichtbildherstellers (§§ 1, 2 Abs. 2, 73ff UrhG) stehen der Fotografin zu. Nutzungsbewilligungen (Veröffentlichungsrechte etc.) gelten nur bei ausdrücklicher Vereinbarung als erteilt. Der Vertragspartner erwirbt in diesem Fall eine einfache (nicht exklusive und nicht ausschließende), nicht übertragbare (abtretbare) Nutzungsbewilligung für den ausdrücklich vereinbarten Verwendungszweck und innerhalb der vereinbarten Grenzen (Auflageziffer, zeitliche und örtliche Beschränkung etc.); im Zweifel ist der in der Rechnung bzw. im Lieferschein angeführte Nutzungsumfang maßgebend. Jedenfalls erwirbt der Vertragspartner nur so viele Rechte, wie es dem offengelegten Zweck des Vertrags (erteilten Auftrages) entspricht. Mangels anderer Vereinbarung gilt die Nutzungsbewilligung nur für eine einmalige Veröffentlichung (in einer Auflage), nur für das ausdrücklich bezeichnete Medium des Auftraggebers und nicht für Werbezwecke als erteilt.

2.2 Der Vertragspartner ist bei jeder Nutzung (Vervielfältigung, Verbreitung, Sendung etc.) verpflichtet, die Herstellerbezeichnung (Namensnennung) bzw. den Copyrightvermerk im Sinn des WURA deutlich und gut lesbar, unmittelbar beim Lichtbild und eindeutig zuordenbar anzubringen wie folgt:
Foto: © JACKY ZOE Photography

Diese Bestimmung gilt jedenfalls als Anbringung der Herstellerbezeichnung im Sinn des § 74 Abs. 3 UrhG.

2.3 Jede Veränderung des Lichtbildes bedarf der schriftlichen Zustimmung der Fotografin. Dies gilt nur dann nicht, wenn die Änderung nach dem der Fotografin bekannten Vertragszweck erforderlich ist.

2.4 Die Nutzungsbewilligung gilt erst im Fall vollständiger Bezahlung des vereinbarten Aufnahme- und Verwendungshonorars und nur dann als erteilt, wenn eine ordnungsgemäße Herstellerbezeichnung / Namensnennung erfolgt.

2.5 Im Fall einer Veröffentlichung sind zwei kostenlose Belegexemplare an die Fotografin zu senden. Bei Veröffentlichung im Internet ist der Fotografin die Webadresse mitzuteilen.

III. Eigentum am Filmmaterial – Archivierung:

3.1.1 Analoge Fotografie
Das Eigentumsrecht am belichteten Filmmaterial (Negative, Diapositive etc.) steht der Fotografin zu.

3.1.2 Digitale Fotografie
Das Eigentum an den Bilddateien steht der Fotografin zu. Ein Recht auf Übergabe digitaler Bilddateien besteht nur nach ausdrücklich schriftlicher Vereinbarung.

3.3 Die Fotografin wird die Aufnahmen ohne Rechtspflicht für die Dauer von einem Jahr archivieren.

IV. Kennzeichnung:

4.1 Die Fotografin ist berechtigt, die Lichtbilder sowie die digitalen Bilddateien mit ihrer Herstellerbezeichnung zu versehen.

4.2 Der Vertragspartner ist verpflichtet, digitale Lichtbilder so zu speichern, dass die Herstellerbezeichnung der Fotografin erhalten bleibt.

V. Nebenpflichten:

5.1 Der Vertragspartner hält die Fotografin hinsichtlich aller Ansprüche Dritter schad- und klaglos.

5.2 Wird die Fotografin mit der Bearbeitung fremder Lichtbilder beauftragt, versichert der Auftraggeber, hierzu berechtigt zu sein.

VI. Verlust und Beschädigung:

6.1 Die Fotografin haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Die Haftung ist auf eigenes Verschulden sowie das ihrer Bediensteten beschränkt.

6.2 Punkt 6.1 gilt entsprechend für übergebene Vorlagen.

VII. Vorzeitige Auflösung:

Die Fotografin ist berechtigt, den Vertrag aus wichtigen Gründen mit sofortiger Wirkung aufzulösen.

VIII. Leistung und Gewährleistung:

8.1 Die Fotografin wird den Auftrag sorgfältig ausführen und ist in der künstlerischen Gestaltung frei.

8.2 Die Fotografin haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.

IX. Werklohn / Honorar:

9.1 Mangels Vereinbarung steht der Fotografin ein angemessenes Honorar zu.

9.7 Das Netto-Honorar versteht sich zuzüglich Umsatzsteuer.

X. Lizenzhonorar:

Sofern nichts anderes vereinbart ist, steht der Fotografin ein gesondertes Werknutzungsentgelt zu.

XI. Zahlung:

11.1 Bei Auftragserteilung ist eine Akontozahlung von 30 % zu leisten.

11.3 Bei Zahlungsverzug ist die Fotografin berechtigt, Verzugszinsen zu verrechnen.

XII. Datenschutz:

Der Vertragspartner erklärt sich damit einverstanden, dass die Fotografin personenbezogene Daten verarbeitet. Die Fotografin erfüllt hiermit ihre Informationspflichten gemäß DSGVO.

XIII. Verwendung von Bildnissen zu Werbezwecken der Fotografin:

Die Fotografin ist berechtigt, die hergestellten Lichtbilder zur Eigenwerbung zu verwenden, sofern keine gegenteilige schriftliche Vereinbarung besteht.

XIV. Schlussbestimmungen:

14.1 Gerichtsstand richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen für Verbraucher.

14.2 Es gilt österreichisches materielles Recht.

14.3 Diese AGB gelten sinngemäß auch für Film- und Videowerke der Fotografin.